Seit Anbeginn unserer beruflichen Tätigkeit unterstützen wir Patienten und kämpfen für die Durchsetzung ihrer Rechte. Dabei stehen wir auch in engem Kontakt mit vielen Patientenorganisationen.

Unsere Philosophie bei Mahr & Hannen – Die Fachanwälte für Medizinrecht ist es, geschädigte Patienten stets ausführlich über ihre rechtlichen Möglichkeiten zu beraten, auf Wünsche und Bedürfnisse einzugehen und individuelle Lösungen vorzuschlagen.

Wir wollen Sie und Ihre Angehörigen nicht nur umfassend betreuen, sondern auch darüber hinaus Ihnen helfen und Sie begleiten. 

Starke Partner

Um eine umfassende Betreuung unserer Mandanten sicherzustellen, kooperieren wir mit der auf Sozial-, Straf- und Zivilrecht spezialisierten Anwaltskanzlei:

Beispiele für Entschädigungen

550.000 EUR Schmerzensgeld nach schwerer hypoxischen Hirnschädigung des Kindes aufgrund Organisationsfehler der Hebamme.
400.000 Euro Schadensersatz nach zu spät erkannter Peritonitis.
250.000 Euro Entschädigung nach verspäteter Diagnose und Behandlung einer Hirnblutung.
95.000 EUR Entschädigung nach einer verspäteten Tumordiagnose.
160.000 EUR Schmerzensgeld nach Hirninfarkt.
20.000 EUR Schmerzensgeld aufgrund unzureichender Aufklärung vor einer Kaiserschnittgeburt.
20.000 EUR Schmerzensgeld nach einer fehlerhaften Schulteroperation.
Gerichtlicher Vergleich in Höhe von insgesamt 65.000 EUR aufgrund von Nervenschädigung.
250.000 EUR Schmerzensgeld nach einer fehlerhaften Bandscheibenoperation.
Außergerichtlicher Vergleich in Höhe von 573.000 EUR – fehlerhaftes Ziehen eines ZVK.
Daniel Mahr

Partner
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Medizinrecht 

Mitgliedschaften:

Anna Hannen

Partnerin
Rechtsanwältin
Fachanwältin für Medizinrecht

Mitgliedschaften:

* Frau Hannen kann Sie bei Bedarf gerne auch in polnischer Sprache beraten.

Jetzt anrufen:

Wie funktioniert die Online – Akte?

Die Online Akte ist ein besonderer Service, um Sie tagesaktuell über den Stand Ihres Verfahrens zu informieren. Sie können sich über unsere Internetseite mit Ihrem persönlichen und nur Ihnen bekannten Passwort anmelden und so jederzeit Einblick in Ihre Akte nehmen. Die Daten sind selbstverständlich geschützt, so dass nur Sie Zugang zu den Daten haben.

Verstehen Sie diesen Service als ein kostenloses Angebot. Sie sind keinesfalls gezwungen, das Angebot zu nutzen.

Was unterscheidet einen Fachanwalt von einem „normalen“ Anwalt?

Um Anwalt/ Anwältin zu sein bedarf es eines erfolgreich abgeschlossenen juristischen Studiums sowie zwei Staatsexamina. Somit hat der Anwalt/ die Anwältin eine Grundausbildung und darf in jedem Rechtsbereich tätig werden.

Fachanwälte zeichnen sich durch eine zusätzliche, besondere Spezialisierung in einem konkreten Rechtsgebiet aus. Den Fachanwaltstitel verleiht die Rechtsanwaltskammer nur, wenn besondere theoretische und praktische Kenntnisse in einem konkreten Rechtsgebiet nachgewiesen werden. Zudem sind die Fachanwälte verpflichtet, sich jährlich fortzubilden.